Bildung vererben
Wenn Sie über die Regelung Ihres Nachlasses nachdenken, bedenken Sie neben Ihren Liebsten und Nächsten doch vielleicht auch die kommenden Generationen von Schülerinnen und Schülern der German Church School in Addis Abeba. Und bewirken Sie damit zusätzlich etwas Sinnvolles und Dauerhaftes über Ihr eigenes Leben und Ihre Heimat hinaus.
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„Vererben“ Sie Bildung indem Sie uns, den Melkam Edil – Förderverein German Church School Addis Abeba e.V., mit einem Vermächtnis bedenkenden oder als Miterben oder Erben einsetzen. Da dabei keine Erbschaftssteuer anfällt, kommt Ihr Nachlass oder Ihr Erbe, ganz gleich ob groß oder klein, dem Bildungs- und Sozialprojekt „German Church School Addis Abeba“ zugute und wird nicht durch Erbschaftssteuern geschmälert. Etwaige Auflagen, die Sie dabei machen werden wir selbstverständlich beachten.
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Warum ein Testament
Durch Ihr Testament bringen Sie zum Ausdruck was und wer Ihnen persönlich wichtig ist und am Herzen liegt und Sie stellen sicher, dass Ihr Nachlass dann auch dort genauso ankommt, wie und wo Sie dies wollen. Denn, falls Sie kein Testament erstellen, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge entsprechend der Regelungen dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
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Zwei Möglichkeiten ein Testament zu verfassen
(1) Sie verfassen ein eigenhändiges Testament, das Sie vollständig eigenhändig(!) geschrieben haben (keine PC-Ausdrucke, keine Schreibmaschine oder Blindenschrift) und das von Ihnen unterschrieben ist und Erstelldatum und Ort enthält. Dieses eigenhändige Testament können Sie an jedem beliebigen Ort, an dem es auffindbar ist, aufbewahren. Sie sollten allerdings sicherstellen, dass Ihnen vertrauenswürdige Personen von dem Aufbewahrungsort wissen, denn sonst besteht die Gefahr, dass Ihr Testament nicht oder erst längere Zeit nach dem Erbfall aufgefunden wird.
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(2) Sie machen ein notarielles Testament, wenn Sie ganz sicher gehen wollen. Ihr letzter Wille wird dann durch einen Notar so formuliert, dass Klarheit herrscht und Ihr Testament testierfähig und gültig ist.
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Ganz gleich, wie konkret Sie Ihr Testament formulieren und ob Sie Ihren letzten Willen in einem eigenhändigen oder einem notariellen Testament niederlegen, entscheidend ist, dass Ihr Testament auch gefunden wird. Daher sollten Sie immer und unbedingt dafür sorgen, dass Ihr Testament so aufbewahrt ist, dass es von Ihren Hinterbliebenen auch sicher aufgefunden werden kann.
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Deshalb empfehlen wir grundsätzlich ein notarielles Testament oder die Beurkundung durch einen Notar. Dadurch ist nicht nur die Erforschung und formgerechte Niederlegung Ihres tatsächlichen letzten Willens gewährleistet, sondern zugleich, dass Ihr Testament in amtliche Verwahrung gelangt und bis zum Erbfall nicht verloren gehen kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihr so verwahrter letzter Wille sicher aufgefunden und die von Ihnen bedachten Personen und Organisationen informiert werden. Die Notargebühren dafür sind gesetzlich geregelt und verhältnismäßig gering.
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Und zu guter Letzt: Sie können Ihr Testament – zu Lebzeiten – natürlich auch jederzeit ändern oder ganz vernichten, falls Sie es sich anders überlegen sollten.
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Wenn Sie uns im Rahmen der Regelung Ihres Nachlasses bedenken und damit Bildung „vererben“ wollen, ist dies eine sehr wertvolle und willkommene Unterstützung unserer und der Arbeit der German Church School in Addis Abeba.
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Schreiben Sie uns doch, wenn Sie noch Fragen haben eine E-Mail an info@melkam-edil.de oder per Post an Melkam Edil – Förderverein German Church School Addis Abeba e.V., Konrad-Adenauer-Ring 50, 69214 Eppelheim.