Bildung vererben

Wenn Sie die Regelung Ihres Nachlasses reflektieren, bedenken Sie neben Ihren Nächsten vielleicht auch kommende Generationen von Schülerinnen und Schülern der German Church School in Addis Abeba. Damit bewirken Sie etwas Gutes und Dauerhaftes über Ihr eigenes Leben und Ihre Heimat hinaus.

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„Vererben“ Sie Bildung, indem Sie die German Church School über uns den Melkam Edil – Förderverein German Church School Addis Abeba e.V., mit einem Vermächtnis bedenken oder als Miterben oder Erben einsetzen. Es fällt keine Erbschaftssteuer an und so kommen Ihr Nachlass oder Ihr Erbe, unabhängig ob groß oder klein, dem Bildungs- und Sozialprojekt „German Church School Addis Abeba“ zugute.

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Warum ein Testament

Durch Ihr Testament bringen Sie zum Ausdruck, wer und was Ihnen persönlich wichtig ist und am Herzen liegt und Sie stellen sicher, dass Ihr Nachlass dann auch dort ankommt, wie und wo Sie dies wollen. Dabei hilft Ihnen auch gerne Ihr Notar oder Anwalt.

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Zwei Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen

(1) Sie verfassen ein eigenhändiges Testament, das Sie vollständig eigenhändig geschrieben haben (keine PC-Ausdrucke, keine Schreibmaschine oder Blindenschrift) und das von Ihnen unterschrieben ist und Erstelldatum und Ort enthält. Dieses eigenhändig verfasste Testament können Sie an jedem beliebigen Ort, an dem es auffindbar ist, aufbewahren.

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(2) Sie machen ein notarielles Testament. Ihr letzter Wille wird dann durch einen Notar so formuliert, dass Klarheit herrscht und Ihr Testament testierfähig und gültig ist. Eine amtliche Verwahrung Ihres Testaments kann hier gewährleistet werden.

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Empfehlenswert ist daher grundsätzlich ein notarielles Testament oder die Beurkundung durch einen Notar. Dadurch ist nicht nur die Erforschung und formgerechte Niederlegung Ihres tatsächlichen letzten Willens gewährleistet, sondern zugleich auch, dass Ihr Testament in amtliche Verwahrung gelangt und bis zum Erbfall nicht verloren gehen kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihr so verwahrter letzter Wille sicher aufgefunden und die von Ihnen bedachten Personen und Organisationen informiert werden. Die Notargebühren dafür sind gesetzlich geregelt.

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Sie können Ihr Testament – zu Lebzeiten – natürlich auch jederzeit ändern oder ganz vernichten, falls Sie sich andere Regelungen überlegen.

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Wenn Sie die German Church School im Rahmen der Regelung Ihres Nachlasses bedenken und damit Bildung „vererben“ wollen, ist dies eine wertvolle und willkommene Unterstützung der Arbeit der German Church School in Addis Abeba.

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